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Kreis Darmstadt-Dieburg » 0 - Verwaltung » 01 - Verfassung und Organe » 012 - Kreistag » 012-002 - Geschäftsordnung für den Kreistag
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 11.6.2008 auf Grund des § 32 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674), in Verbindung mit § 60 Absatz 1 Satz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674) die nachfolgende erste Änderung zur Geschäftsordnung vom 15.5.2006 beschlossen.
§12 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Ergreift ein Mitglied des Kreisausschusses das Wort, nachdem die einer Fraktion zustehende Redezeit erschöpft ist, so erhält auf Verlangen noch eine weitere Rednerin oder ein weiterer Redner aus dieser Fraktion für maximal drei Minuten das Wort. Steht einer Fraktion zu diesem Zeitpunkt eine nicht ausgeschöpfte Redezeit von weniger als drei Minuten zur Verfügung, erhält auch von dieser Fraktion noch eine weitere Rednerin oder ein weiterer Redner für maximal drei Minuten das Wort erteilt.“
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.