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Kreis Darmstadt-Dieburg » 1 - Sicherheit und Ordnung » 14 - Rettungsdienste » 140-001 - Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Dieburg
Beschluss des Kreistages vom 7. März 1994, zuletzt geändert am 13. November 2006
(1) Zur Deckung der Kosten, die dem Landkreis Darmstadt-Dieburg aus der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehen und nicht anderweitig erstattet werden, erhebt der Landkreis Darmstadt-Dieburg Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Dieburg
(2) Die Gebührenpflicht entsteht durch die Beauftragung eines Leistungserbringers durch die Zentrale Leitstelle Dieburg für den Einsatz eines bodengebundenen Rettungsmittels. Die Gebührenpflicht entsteht nicht, wenn der Einsatz oder Fahrauftrag nicht ausgeführt wird (Fehlfahrt).
Gebührenpflichtig ist der Leistungserbringer, dem im Falle der Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Dieburg ein Einsatz- oder Fahrauftrag erteilt wurde
(1) Es werden für jeden erteilten Einsatz- oder Fahrauftrag 38,27 € erhoben.
(2) Mehrere gleichzeitig erteilte Aufträge an denselben Auftragnehmer werden als getrennte Aufträge berechnet.
(1) Die nach § 1 - 3 zu entrichtenden Gebühren werden einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.
(2) Die Gebühren werden monatlich bei dem Gebührenpflichtigen angefordert.