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Kreis Darmstadt-Dieburg » 0 - Verwaltung » 01 - Verfassung und Organe » 012 - Kreistag » 012-001 - Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 15.12.2008 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.3.2005 (GVBl. I S. 229), die nachfolgende Satzung beschlossen.
1. § 3 Absatz 2 erhält die nachfolgende Fassung:
„(2) Unabhängig von Abs. 1 wird für die Teilnahme an Sitzungen der Regionalversammlung Südhessen und der dort gebildeten Gremien grundsätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe des in Absatz 1 genannten Betrages gezahlt.“
2. § 3 Absatz 3 erhält die nachfolgende Fassung:
„(3) Bei mehrtägigen Sitzungen wird für jeden Tag der Sitzung eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Klausurtagungen im Sinne von § 4 Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die länger als einen Tag andauern, gelten nicht als mehrtägige Sitzungen.“
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Darmstadt, den 22.12.2008
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Alfred Jakoubek
Landrat