Kommunales Recht
im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Kontakt

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Kreistagsbüro/E-Government

Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt

Telefon
06151 / 881-1234
Telefax
06151 / 881-1235
E-Mail
kreistag@ladadi.de

Internet
http://www.ladadi.de/

Kommunales Recht

Kreis Darmstadt-Dieburg » 0 - Verwaltung » 01 - Verfassung und Organe » 012 - Kreistag » 012-001 - Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

zurück...

Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 15.12.2008 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.3.2005 (GVBl. I S. 229), die nachfolgende Satzung beschlossen. 

Artikel 1

  1. 1. § 3 Absatz 2 erhält die nachfolgende Fassung:
    „(2) Unabhängig von Abs. 1 wird für die Teilnahme an Sitzungen der Regionalversammlung Südhessen und der dort gebildeten Gremien grundsätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe des in Absatz 1 genannten Betrages gezahlt.“

  2. 2. § 3 Absatz 3 erhält die nachfolgende Fassung:
    „(3) Bei mehrtägigen Sitzungen wird für jeden Tag der Sitzung eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Klausurtagungen im Sinne von § 4 Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die länger als einen Tag andauern, gelten nicht als mehrtägige Sitzungen.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Darmstadt, den 22.12.2008 

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg 

Alfred Jakoubek
Landrat

zurück...