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Kreis Darmstadt-Dieburg » 0 - Verwaltung » 01 - Verfassung und Organe » 012 - Kreistag » 012-003 - Förderung der Fraktionsarbeit
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 05.05.2008 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung beschlossen.
1.
§ 4 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 4 – Klausurtagungen
(1) Jede Fraktion kann nach vorheriger Genehmigung durch die Kreistagsvorsitzende oder den Kreistagsvorsitzenden Klausurtagungen in einem Umfang von höchstens sechs Tagen pro Jahr durchführen. Eine Klausurtagung soll dabei nicht länger als drei Tage dauern.
(2) Das Kreistagspräsidium legt einen für die Durchführung von Klausurtagungen übernahmefähigen Höchstbetrag je Person und Tag einschließlich Verpflegung für
a) Ein-Tages-Klausuren und
b) Mehr-Tages-Klausuren
fest. Es trifft eine Regelung über die Übernahmefähigkeit von Kosten für die gemeinschaftliche An- und Abreise. Die Zulassung von Ausnahmen durch die oder den Vorsitzenden des Kreistags ist möglich.
(3) Sofern andere Regelungen nicht bestehen, gelten für die Abrechnung der Klausuren die Bestimmungen des Hessischen Reisekostenrechts.“
2.
In § 5 Absatz 1 wird das Kürzel „(Z/2)“ durch „(II/2)“ ersetzt.
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Darmstadt, den 08.05.2008
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Alfred Jakoubek
Landrat